Lockdown: Sport nur mehr an öffentlichen Orten im Freien möglich, Spitzensportausnahme bleibt

Veröffentlicht am: 16.11.20

Die mit Dienstag, 17.11. 00 Uhr, in Kraft tretende neue Verordnung bringt weitere Einschnitte in unser Leben und auch den Sportbereich mit sich:

  • 1. Sport ist nur mehr im eigenen privaten Wohnbereich und auf öffentlichen Orten im Freien möglich – Sportstätten müssen geschlossen bleiben
  • 2. Sport ist nur mehr alleine oder mit Personen aus dem gleichen Haushalt möglich
  • 3. Die Ausnahme für SpitzensportlerInnen bleibt wie bisher


Die ab 17.11. gültige Verordnung finden Sie hier:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_479/BGBLA_2020_II_479.html

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